Seit dem 1. Januar 2023 gilt in der Schweiz ein revidiertes Erbrecht. Ziel der Reform war es, die gesetzlichen Regelungen an heutige Lebensrealitäten anzupassen – insbesondere an Patchwork-Familien, Konkubinate und flexiblere Lebensmodelle. Das Resultat: mehr Entscheidungsfreiheit für Erblasserinnen und Erblasser.
Die wichtigsten Änderungen
Reduktion der Pflichtteile
Die grösste Veränderung betrifft die sogenannten Pflichtteile, also die gesetzlich garantierten Mindestanteile bestimmter Erben:
- Nachkommen (Kinder): Pflichtteil neu ½ des gesetzlichen Erbanspruchs (früher ¾)
- Eltern: Kein Pflichtteil mehr
- Ehepartner / eingetragene Partner: Pflichtteil unverändert
Dadurch vergrössert sich die sogenannte freie Quote deutlich. In vielen Fällen kann heute mindestens die Hälfte des Nachlasses frei verteilt werden.
Mehr Spielraum bei der Nachlassplanung
Mit der grösseren freien Quote ergeben sich neue Möglichkeiten:
- Begünstigung von Lebenspartnern im Konkubinat
- individuelle Lösungen für Patchwork-Familien
- Berücksichtigung von Drittpersonen oder gemeinnützigen Organisationen
Das neue Recht erlaubt es, den Nachlass stärker nach persönlichen Vorstellungen zu gestalten.
Änderungen bei Scheidung
Eine wichtige Neuerung betrifft Ehepaare im Scheidungsverfahren: Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt der Pflichtteilsanspruch des Ehepartners bereits vor der rechtskräftigen Scheidung, etwa wenn das Verfahren gemeinsam eingeleitet wurde oder eine längere Trennung vorliegt.
Diese Regelung soll verhindern, dass erbrechtliche Ansprüche trotz faktisch beendeter Beziehung bestehen bleiben.
Auswirkungen auf bestehende Testamente
Auch wenn ein Testament vor 2023 erstellt wurde, wird es im Todesfall nach neuem Recht beurteilt.
Das kann zu unerwarteten Ergebnissen führen – insbesondere, wenn alte Pflichtteilsquoten ausdrücklich erwähnt sind. Daher ist es sinnvoll, bestehende letztwillige Verfügungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.
Weitere Anpassungen
Neben den grossen Änderungen gibt es auch einige technische Neuerungen, etwa:
- Anpassungen bei der Herabsetzung von Verfügungen
- Klarstellungen bei Vorsorgevermögen (z. B. Säule 3a)
- engeres Zusammenspiel zwischen Ehegüter- und Erbrecht
Diese Details sind vor allem bei komplexeren Vermögensverhältnissen relevant.
Fazit
Die Erbrechtsrevision 2023 bringt vor allem eines: mehr Freiheit. Gleichzeitig steigt aber auch die Komplexität bei der Planung des Nachlasses.
Wer sicherstellen möchte, dass sein Vermögen tatsächlich nach den eigenen Vorstellungen verteilt wird, sollte sich frühzeitig mit den neuen Regeln auseinandersetzen und bestehende Dokumente überprüfen.
Und auch wenn es nur am Rande erwähnt sei: In Olten gibt es mit Fachleuten wie Franco Widmer und dem Notariat Widmer Ansprechpartner, die sich genau mit solchen Fragen befassen.